Jede an den Zwecken und Zielen des Clubs interessierten Person kann Mitglied werden. Ordentliche Mitglieder des Ortsclubs können nur Volljährige sein. 

Kinder und (minderjährige) Jugendliche können Jugendmitglied sein. Sie sind außerordentliches Mitglied des Ortsclubs und haben die Rechte und Pflichten gemäß dieser Satzung und den Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

Vereinsmitglieder können natürliche Personen, aber auch juristische Personen werden. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen der Zustimmung des / der gesetzlichen Vertreter/s. Stimmberechtig sind Mitglieder in Versammlungen erst ab Volljährigkeit.

Es gilt die jeweils gültige Vereinssatzung.

Um dem Verein beizutreten füllen Sie bitte das folgende Formular Aufnahmeantrag_SEPA_MSC_2024_v1 aus und schicken es per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder per Post an:

Postfach 1102
35428 Langgöns

Für die Jugendgruppe muss außerdem das Formular ADAC_Formular_Antrag_Jugendgruppenausweis ausgefüllt und mitgeschickt werden.